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Krankheitsfall beim AuPair - Wie gehe ich vor?

Auch AuPairs werden mal krank, das ist etwas ganz normales. Aus diesem Grund haben Sie eine Versicherung abgeschlossen.

Wir beantworten heute die häufigsten Fragen, welche uns gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass die Leistungen der unterschiedlichen Versicherungen variieren.  Die Leistungen können abweichen und jederzeit geändert werden können. Wir geben Ihnen mit diesem Beitrag eine Orientierung, jedoch keine haftbare Aussage!

Es gibt verschiedene Anbieter von AuPair Versicherungen, in diesem Fall beraten wir Sie gerne.


Haftbare Aussagen:

Für haftbare Aussagen rufen Sie bitte die Hotline der Versicherung an, bei welcher Sie die Versicherung abgeschlossen haben.


Zum Schaubild: Ein möglicher Versicherungsgeber ist DR-WALTER. DR-WALTER hat aktuell ein sehr übersichtliches Schaubild entworfen, welches wir hier gerne präsentieren. Das Schaubild umfasst zusätzlich Zahnleistungen, welche hier nicht abgebildet werden. Das Schaubild kann im unteren Bereich des Artikels herunter geladen werden.



Unser AuPair ist krank, was ist zu tun?

Generell gilt:

  • Handelt es sich nicht um einen Notfall, gehen Sie zuerst zu einem Hausarzt (Allgemeinarzt). Dieser überweist Sie ggf. zu Spezialisten.
  • Geben Sie vor Behandlungsbeginn dem behandelnden Arzt die Versicherungskarte/Ärzte-Info-Ticket


Handelt es sich um eine normale Krankheit wie Erkältung, Grippe o.Ä. dann sucht das AuPair einen Arzt auf und legt am Empfang das "Ärzte-Info-Ticket" vor. Hier wird geprüft ob die Behandlung im Rahmen der Versicherungsleitungen ist, oder bei zustimmungspflichtigen Leistungen die Krankenkasse zustimmen muss.


Bei medizinischen Notfällen gehen Sie bitte vor, wie es ein medizinischer Notfall erfordert. Entweder Sie suchen mit dem AuPair das Krankenhaus auf, oder Sie rufen über die "112" einen Notarzt/Krankenwagen. Auch in dieser Variante legen Sie bitte zeitnah die Versicherungskarre/Ärzte-Info-Ticket vor.


Unser AuPair muss ins Krankenhaus eingeliefert werden, was gilt es zu beachten?

Aus versicherungstechnischer Sicht legen Sie bitte bei der Aufnahme die Versicherungskarte/Ärzte-Info-Ticket vor. Die Krankenhäuser setzen sich in der Regel nach Einweisung direkt mit der Versicherung in Verbindung und klärt die Kostenübernahmen und Behandlungen.


Auf welchem Weg werden Arztrechnungen bezahlt?

Mit den Ärzte-Infos-Tickets werden die meisten Ärzte oder Krankenhäuser die Leistungen direkt mit der Versicherung abgerechnet. Wenn der Arzt oder das Krankenhaus das nicht wünscht, werden die Leistungen zwischen dem AuPair und der Versicherung reguliert. Wichtig ist immer zu klären, ob die Leistungen auch von der Versicherung übernommen werden.

Weisen Sie den Arzt darauf hin, dass in einigen Fällen vor Beginn einer Heilbehandlung eine schriftliche Zusage bei der Versicherung eingeholt werden muss. Es wird ein sogenannter Heil-und Kostenplan erfragt.

Decken AuPair Versicherungen auch Corona-Infektionen und Behandlungen ab?

Die AuPair Versicherungen decken in der Regel auch Corona-Infektionen ab, sofern diese nach Abschluss der Versicherung aufgetreten sind.


Sind Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen mitversichert?

Bei den meisten AuPair Versicherungen sind Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen nicht mitversichert. Gibt es hier einen Bedarf, klären Sie dieses bitte umbedingt vor dem Arztbesuch mit der Info Hotline der Versicherung ab.

*Die Leistungen können bei verschiedenen Anbietern variieren. Bitte informieren Sie sich über die generellen Bestandteile bei Ihrer Versicherung


Die AuPair wird auf der Hin- oder Rückreise des AuPair-Aufenthaltes krank, deckt das die Versicherung?*

Voraussetzung: Das AuPair wurde ordnungsgemäß und rechtzeitig bei der Versicherung angemeldet.

Der Versicherungsschutz beginnt an dem Tag, an dem das AuPair die Reise nach Deutschland antritt - ab Grenzüberschreitung. Die Einreise muss natürlich auf direktem Weg erfolgen und darf nicht länger als 2 Tage dauern.


Bei der Rückreise in das Heimatland besteht der Versicherungsschutz während der Versicherungsdauer, wenn die Rückreise des AuPair auf direktem Weg in das Heimatland erfolgt und nicht länger als 2 Tage dauert.

*Die Leistungen können bei verschiedenen Anbietern variieren. Bitte informieren Sie sich über die generellen Bestandteile bei Ihrer Versicherung


Zahnarzt-Leistungen beim AuPair

Bei den meisten AuPair Versicherungen gilt: Versichert ist die Beseitigung akuter, neu entstandener Schmerzen mit einfacher Füllungstherapie (Notfallbehandlung). Geben Sie vor Behandlungsbeginn  die Versicherungskarte/Ärzte-Info-Ticket ab.



Unser AuPair hat beim Arzt Sonderleistungen gebucht, welche nicht übernommen werden

Das AuPair war beim Arzt und hat selbständig Leistungen beschlossen, welche nicht von der Versicherung übernommen werden. Wichtig ist es für Sie zu wissen, dass der Vertrag zwischen dem AuPair und dem Arzt geschlossen worden ist.  Als Gastfamilie stehen Sie hier nicht in der Haftung.





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